KLASSE BE

Vorbesitz Klasse B
(Einschluß: Klasse L & M),
ab 18 Jahre
Kombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger bestehen und die als Kombination nicht unter Klasse B fallen. Bei Lastkraftwagen mit durchgehender Bremse und bestimmten Geländefahsrzeugen darf die Anhängelast höchstens das 1,5fache der zulässigen Gesamtmasse des ziehenden Fahrzeugs betragen. Somit kann die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination günstigstensfalls 8,75 t erreichen.
Keine Befristung der Besitzdauer

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